Wenn Sie die Bürgerstiftung Bürstadt unterstützen wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zum Einen durch Ihr persönliches ehrenamtliches Engagement oder durch das Einreichen von Projektideen bei der Bürgerstiftung.
Natürlich freuen wir uns auch über eine finanzielle Zuwendung in Form von Spenden oder Zustiftungen. Während bei Zustiftungen zum Stiftungskapital die Satzung einen Mindestbetrag von 1.000 Euro vorschreibt, freut sich die Bürgerstiftung auch über kleine Beträge, die ihr als Spende zukommen. Zuwendungen an die Stiftung, also Spenden oder Zustiftungen, sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Soweit der Stiftung ein Vermächtnis zugewendet wird, ist dieses Vermächtnis beim Erben als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen und mindert das zu versteuernde Erbe. Bei der Stiftung führt das Vermächtnis zu einer erbschaftssteuerfreien Vermehrung des Vermögens der Stiftung.
Die Bankverbindungen der Bürgerstiftung Bürstadt sind:
Raiffeisenbank Ried
BLZ 509 612 06
Kto-Nr. 160 555
IBAN: DE80 5096 1206 0000 1605 55
BIC: GENO DE 51 RBU
Sparkasse Worms, Alzey, Ried
BLZ 553 500 10
Kto-Nr. 21451191
IBAN: DE38 5535 0010 0021 4511 91
BIC: MALA DE 51 WOR
Volksbank Darmstadt, Kreis Bergstraße
BLZ 508 900 00
Kto-Nr. 55676305
IBAN: DE 30 5089 0000 0055 6763 05
BIC: GENO DE F1 VBD
Bürgerstiftung Bürstadt
Kettelerstraße 63
68642 Bürstadt