Wenn Sie die Bürgerstiftung Bürstadt unterstützen wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zum Einen durch Ihr persönliches ehrenamtliches Engagement oder durch das Einreichen von Projektideen bei der Bürgerstiftung.

Natürlich freuen wir uns auch über eine finanzielle Zuwendung in Form von Spenden oder Zustiftungen. Während bei Zustiftungen zum Stiftungskapital die Satzung einen Mindestbetrag von 1.000 Euro vorschreibt, freut sich die Bürgerstiftung auch über kleine Beträge, die ihr als Spende zukommen. Zuwendungen an die Stiftung, also Spenden oder Zustiftungen, sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Soweit der Stiftung ein Vermächtnis zugewendet wird, ist dieses Vermächtnis beim Erben als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen und mindert das zu versteuernde Erbe. Bei der Stiftung führt das Vermächtnis zu einer erbschaftssteuerfreien Vermehrung des Vermögens der Stiftung.

Die Bankverbindungen der Bürgerstiftung Bürstadt sind:

 

Raiffeisenbank Ried

BLZ 509 612 06

Kto-Nr. 160 555

IBAN: DE80 5096 1206 0000 1605 55         
BIC: GENO DE 51 RBU

 

Sparkasse Worms, Alzey, Ried

BLZ 553 500 10

Kto-Nr. 21451191

IBAN: DE38 5535 0010 0021 4511 91
BIC: MALA DE 51 WOR

 

Volksbank Darmstadt, Kreis Bergstraße

BLZ 508 900 00

Kto-Nr. 55676305

IBAN: DE 30 5089 0000 0055 6763 05
BIC: GENO DE F1 VBD

Hier finden Sie uns

Bürgerstiftung Bürstadt

Kettelerstraße 63

68642 Bürstadt

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 177-4624167

Rüdiger Engert

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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